Selbstzahler

 

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Leistungen als SelbstzahlerIn in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall spielen Formalitäten keine Rolle. Sie genießen den Vorteil der absoluten Diskretion, denn es entfällt die Erstellung eines psychischen Befundes/ Diagnose für die Krankenkasse. Dies kann in bestimmten Kontexten (bspw. Anwartschaft auf Verbeamtung) für Sie von Bedeutung sein. 

Die Abrechnung erfolgt gemäß der gültigen GOP (Gebührenordung für Psychotherapeuten).